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Auto-Tuning: Bussgeldkatalog |
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Alle Angaben ohne Geähr!
Geschwindigkeitsüberschreitung:
Gültig für PKW ohne Anhänger und Motorräder !
Tempo- überschreitung |
innerorts (auch Tempo 30 Zonen) |
außerorts (z.B. Autobahn, auch in Baustellen) |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
bis 10 km/h |
15 Euro |
- |
- |
10 Euro |
- |
- |
11-15 km/h |
25 Euro |
- |
- |
20 Euro |
- |
- |
16-20 km/h |
35 Euro |
- |
- |
30 Euro |
- |
- |
21-25 km/h |
80 Euro |
1 |
- |
70 Euro |
1 |
- |
26-30 km/h |
100 Euro |
3 |
- |
80 Euro |
3 |
- |
31-40 km/h |
160 Euro |
3 |
1 Mon. |
120 Euro |
3 |
- |
41-50 km/h |
200 Euro |
4 |
1 Mon. |
160 Euro |
3 |
1 Mon. |
51-60 km/h |
280 Euro |
4 |
2 Mon. |
240 Euro |
4 |
1 Mon. |
61-70 km/h |
480 Euro |
4 |
3 Mon. |
440 Euro |
4 |
2 Mon. |
über 70 km/h |
680 Euro |
4 |
3 Mon. |
600 Euro |
4 |
3 Mon. |
Ihr könnt auch einfach unseren Bussgeldrechner verwenden, um euch die Konsequenzen bequem errechnen zu lassen: zum Bussgeldrechner
Abstand:
Nicht einhalten des Mindestabstandes zum vorrausfahrenden Fahrzeug. Die Unterschreitungen beziehen sich auf den halben Tachowert. Die Fahrverbote gelten nur bei einer Geschwindigkeit größer 100 km/h.
Unterschreitung weniger als ... |
bis 80 km/h |
über 80 km/h |
über 130 km/h |
- |
Gefährdung |
Sachbesch. |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
1/4 |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
40 Euro |
1 |
- |
60 Euro |
2 |
- |
5/10 |
75 Euro |
1 |
- |
100 Euro |
2 |
- |
4/10 |
100 Euro |
2 |
- |
180 Euro |
3 |
- |
3/10 |
160 Euro |
3 |
1 |
240 Euro |
4 |
1 |
2/10 |
240 Euro |
4 |
2 |
320 Euro |
4 |
2 |
1/10 |
320 Euro |
4 |
3 |
400 Euro |
4 |
3 |
Überholen:
- Missachtung des Verkehrszeichen Überholverbot: 70 Euro + 1 Punkt
- langsames Überholen (nicht wesentlich schneller als der zu Überholende): 80 Euro + 1 Punkt
- nicht einhalten des Seitenabstandes: 30 Euro (Sachbeschädigung 35 Euro)
- kein sofortiges Wiedereinordnen nach dem Überholvorgang: 10 Euro
- Behinderung während dem Überholvorgang: 20 Euro
- keine Ankündigung des Überholvorgangs durch Lichtzeichen: 10 Euro
- vorschriftswidrig links überholt (z.B. während dem Abbiegevorgang des vorrausfahrenden Fahrzeuges):
25 Euro (Sachbeschädigung 30 Euro)
- rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 Euro + 3 Punkte
- Überholen bei unklarer Verkehrslage (z.B. an uneinsichtigen Stellen): mind. 100 Euro + 3 Punkte
- unklare Verkehrslage und Nichtbeachtung von Verkehrszeichen/Fahrbahnmarkierungen: 75 Euro + 4 Punkte
(Gefährdung/Sachbeschädigung 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)
Halten und Parken:
Grundsätzlich gilt: Wer sein Auto verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
- unzulässiges Halten (z.B. Fussgängerüberwege, Taxistände): 10 Euro (Behinderung 15 Euro)
- Halten in zweiter Reihe: 15 Euro (Behinderung 20 Euro)
- unzulässiges Halten (z.B. s.o.): 15 Euro (Behinderung 25 Euro)
- unzulässiges Halten länger als eine Stunde (z.B. s.o.): 25 Euro (Behinderung 35 Euro)
- Behinderung von Rettungsfahrzeugen: 40 Euro + 1 Punkt
- unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen: 35 Euro
- Parken von Änhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen: 20 Euro
- Parken in zweiter Reihe: 20 Euro (Behinderung 25Euro)
- Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten: 30 Euro (Behinderung 35Euro)
- Missachtung des Vorrangs beim Parken: 10 Euro
- nicht platzsparend gehalten oder geparkt: 10 Euro
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
Parkuhr ist abgelaufen, Parken ohne Parkscheibe, Überschreitung der Höchstparkdauer ...
bis 30 M. |
bis 1 Std. |
bis 2 Std. |
bis 3 Std. |
über 3 Std. |
5 Euro |
10 Euro |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
TÜV / Abgasuntersuchung:
Keine Anmeldung oder Vorführung zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung, Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins
2 - 4 Monate |
ab 4. - 8. Monat |
mehr als 8 Monate |
15 Euro |
25 Euro |
40 Euro + 2 Punkte |
Frist für die Abgasuntersuchung überschritten:
2 - 8 Monate |
mehr als 8 Monate |
15 Euro |
40 Euro + 1 Punkt |
Wechsel- und Dauerlichtzeichen:
Überfahren der Lichtzeichenanlage bei rot ...
- ... innerhalb einer Sekunde (ohne Grünpfeil): 90 Euro + 3 Punkte
(Gefährdung 200 Euro / Sachbeschädigung 240 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)
- ... länger als eine Sekunde (ohne Grünpfeil): 200 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
(Gefährdung 320 Euro / Sachbeschädigung 360 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)
Abbiegen bei Grünpfeil ...
- ... ohne Anhalten: 70 Euro + 3 Punkte
- ... mit Verkehrsgefährdung (ausgenommen Fußgänger- und Radhafrerverkehr): 60 Euro + 3 Punkte
- ... mit Behinderung von Fußgänger- und Radfahrerverkehr: 60 Euro + 3 Punkte
- ... mit Gefährung von Fußgänger- und Radfahrerverkehr: 75 Euro + 3 Punkte
Alkohol und Drogen:
Alkoholgehalt im Blut |
Konsequenz |
0,3 - 0,5 Promille |
liegt keine Fahrunsicherheit vor oder es kommt zu keinem Unfall, so nicht strafbar bei Fahrunsicherheit oder Beteiligung an einem Unfall strafbar: 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug |
ab 0,5 Promille |
500Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot Wiederholungstäter: 1000 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot Wiederholungstäter in mehreren Fällen: 1500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
ab 1,1 Promille |
Geldstrafe oder Freiheitsentzug + 7 Punkte + 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis |
Bei erstmaligem Vergehen werden Führerschein und ein bis zwei Nettolöhne entzogen, ebenso folgt eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten.
Bei einem Alkoholkonsum von über 1,6 Promille auf dem Fahrrad droht eine MPU. Wird diese nicht bestanden wird der Führerschein entzogen.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt die 0 Promille-Grenze.
Beim Konsum von bereauschenden Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine oder Ecstasy drohen 500 Euro Geldstrafe, 4 Punkte und ein
Fahrverbot von einem Monat. Wiederholungstätern drohen 1000 Euro Geldstrafe, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Wiederholung bei mehreren Fällen entspricht
1500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot.
Sonstige Vergehen:
- Fahren ohne Kennzeichen: 40 Euro + 1 Punkt
- Umgang mit dem Handy bei laufendem Motor: 40 Euro + 1 Punkt
- Umgang mit dem Handy beim Radfahren: 25 Euro
- Fahren mit abgefahrenen Reifen: 50 - 75 Euro + 3 Punkte
- Kennzeichen unkenntlich machen: 50 Euro + 1 Punkt
- Einsatz von Nebelscheinwerfern bei Sicht über 100m: 10 Euro
- Fahren ohne Sicherheitsgurt: 30 Euro
- Kinder ohne jegliche Sicherung: 40 - 50 Euro + 1 Punkt
- Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert: 30 - 35 Euro
- Umweltschutz missachtet (unnötiges Herumfahren oder Belästigung): 20 Euro
- Als Unfallbeteiligter die Unfallstelle nicht abgesichert / geringer Schaden bei Seite gefahren: 30 Euro (Sachschaden 35 Euro)
-
- Unfallspuren beseitigen: 30 Euro
- Aushändigen von Ausweispapieren nicht möglich: 10 Euro
- Fahren mit defekter Schalldämpferanlage: 20 Euro
- nicht Beachten der Vorfahrt mit Gefährdung: 50 Euro + 3 Punkte
- Fahren ohne Ablendlich bei erheblicher Sichtbehinderung: 40 Euro + 3 Punkte
- Unerlaubtes Wenden in Ein- oder Ausfahrten: 50 Euro + 4 Punkte
- Unerlaubtes Wenden auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen: 100 Euro + 4 Punkte
- Unerlaubtes Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn: 150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen: 40 Euro + 2 Punkte
- Auf Seitenstreifen überholen: 50 Euro + 2 Punkte
- Zeichen von Polizeibeamten missachten: 50 Euro + 3 Punkte
- kein ordnungsgemäßes Führen des Fahrtenbuches, Aufbewahrungsdauer missachtet: 50 Euro + 1 Punkt
Straftaten im Straßenverkehr:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: 7 Punkte
- Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit (z.B. durch Alkohol ...) mit Straßenverkehrsgefährdung: 7 Punkte
- Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise: 7 Punkte
- Führen, Anordnen, Zulassen der Fahrzeugführung ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot: 6 Punkte
- Kennzeichenmissbrauch: 6 Punkte
- Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen: 5 Punkte
- Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten: 5 Punkte
Weiterführender Ratgeber zum Thema:
Ratgeber Fahrverbot
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