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TopTarif für Autoversicherung einfacher finden und alten Vertrag richtig auflösen |
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Bis zum 30. November haben die meisten Autofahrer noch Zeit, ihre laufende Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn sie eine günstigere Versicherung für ihren Wagen gefunden haben. Damit sie für das kommende Jahr einen neuen Vertrag eingehen können, muss die Kündigung nicht nur rechtzeitig und schriftlich beim Versicherungsträger eingereicht werden, sondern auch weitere Dinge beachtet werden.
Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Unter anderem müssen Autobesitzer darauf achten, dass es sich bei der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung um zwei verschiede Teilverträge handelt, die unabhängig voneinander abgeschlossen und deshalb auch einzeln gekündigt werden müssen. Es ist jedoch auch möglich, einer der beiden Versicherungsarten zu kündigen und die andere wie gehabt weiterzuführen. Nach dem Auflösen eines Vertrags muss in den meisten Fällen eine einmonatige Kündigungsfrist überbrückt werden, bis der Autobesitzer dann in der Regel ab dem 1. Januar des nächsten Jahres eine neue Kfz-Versicherung für sein Auto abschließen kann.
Versicherungsjahr entspricht nicht dem Kalenderjahr
Während bei den meisten Versicherungsträger das Versicherungsjahr immer noch einem Kalenderjahr entspricht, d.h. dass eine Kfz-Versicherung Anfang des Jahres abgeschlossen wird und bis Ende des Jahres läuft, bestimmen einige Versicherungen die Dauer des Vertrags nach einem Zeitjahr von zwölf Monaten. Wird also eine Versicherung am 1. Mai abgeschlossen, muss der Autofahrer sich spätestens bis zum 31. März von der Versicherung trennen, um einen anderen TopTarif für Autoversicherung auswählen zu können. Somit sollten sich Autobesitzer bereits beim Abschließen eines Vertrags die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfristen merken.
Die meisten Autofahrer haben allerdings bis Ende November Zeit, um sich nach einem günstigeren Tarif für ihren Wagen umzuschauen und damit Geld zu sparen. Eine einfache Lösung bieten hier insbesondere die Versicherungsvergleichsrechner von Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest, die eine Reihe von Versicherungsträgern entsprechend den eingegebenen Daten anzeigen. Dass zurzeit die Möglichkeit zur Kündigung besteht, nutzen viele Autoversicherungen, um mit Angeboten neue Kunden zu gewinnen. Sollte sich ein Autobesitzer für eine neuen Haftpflicht- und Kaskoversicherung entscheiden, kann er den neuen Vertrag eingehen, wenn er die laufende Versicherung rechtzeitig aufgelöst hat. Die Kündigung ist entweder per Postweg möglich, wobei hier genügend Pufferzeit eingeplant werden sollte. „Wer sicher gehen will, schickt somit seinen Brief in diesem Jahr schon bis zum 25. November nachweisbar – also als Einschreiben – ab“, empfiehlt Versicherungsexpertin Andrea Heyer. Auch eine sehr kurzfristige Trennung von der Versicherung ist machbar- dann aber per Fax oder persönlich in der Filiale des Versicherungsträgers. Auf jeden Fall sollte jedoch immer eine Bestätigung des Kündigungsschreibens aufbewahrt werden.
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